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Einsatzbereich: an Gebäuden für Wartungsarbeiten. Steighöhen, Rückenschutz und Versatz: - Rückenschutz ist ab 3,00m Steighöhe erforderlich - Einzügige Steigleitern zulässig bis zu einer maximalen Steighöhe von 10m - Mehrzügige Steigleitern erforderlich über 10m Steighöhe mit einzelnen Abschnitten von max. 10,00m bis zum nächsten Versatz Hier gehts zum Konfigurator